AUVA Allgemeine Unfallversicherungsanstalt - Unfallversicherung für Schüler und Studenten · Seit 1977 sind Schüler und Studenten in die gesetzliche Unfallversicherung einbezogen: Unfälle, die mit der Ausbildung in Zusammenhang stehen, führen zu Leistungen aus der Unfallversicherung: z. B. bei der Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen, Exkursionen, Skikursen und Schullandwochen. Der Versicherungsschutz gilt auch für Unfälle auf dem Weg zur Schule oder Universität sowie zu den erwähnten Schulveranstaltungen bzw. auf dem Heimweg von dort.